Stromtarife sozial ausgestalten!

  • Veröffentlicht am: 16. Mai 2007 - 10:49

Die Mitgliederversammlung des Stadtverbandes verabschiedete am 12. Mai eine Resolution, in der an die Stadtwerke appelliert wird, einen Strom-Sondertarif für BürgerInnen mit geringen Einkommen anzubieten.

Resolution der Mitgliederversammlung des Stadtverbandes Hannover:

Die Mitgliederversammlung von Bündnis 90/Die Grünen appelliert an den Vorstand der Stadtwerke Hannover AG, möglichst rasch einen Sondertarif für EinwohnerInnen mit geringen Einkommen zum Energiebezug anzubieten.

Die derzeitigen Energiepreise können zu einer weiteren Spaltung der Stadtgesellschaft führen. Licht und Wärme sind ebenso wie Nahrung, Kleidung und Wohnung existentielle Güter auf die alle Menschen ein Anrecht haben. Ein wesentlicher Grund, die Energieversorgung in kommunaler Hand zu betreiben, ist es daher, die Lebensqualität der Bevölkerung nicht vom allgemeinen Gewinnstreben privater Gesellschaften abhängig zu machen, sondern allen EinwohnerInnen eine Chance für ein Leben in Würde zu ermöglichen.

Für EmpfängerInnen von Transferleistungen gemäß Sozialgesetzgebung sind Stromkosten zwar anteilig im pauschalen Regelsatz enthalten, dies genügt aber nicht, um die gestiegenen Stromkosten auszugleichen. Ein nicht unerheblicher Teil der HAZ-Weihnachtshilfe ist daher für die Bezahlung offener Energierechnungen von TransferleistungsempfängerInnen aufgebraucht worden. Eine Sozialstaffelung der Energiepreise kann hier eine erhebliche Hilfe sein.

Gleichzeitig können Bonuszahlungen für besonders sorgsamen Umgang mit Energie dafür sorgen, dass BezieherInnen von preiswerter Energie angespornt werden, mit dieser sorgsam umzugehen. Ein Anreizsystem für einen sparsamen Umgang mit Heizenergie gibt es z. B. in Frankfurt/M. mit einer Bonusregelung für niedrigeren Verbrauch.

Das Energieversorgungsunternehmen E.ON bietet seit September 2006 KundInnen mit geringem Einkommen einen ermäßigten Stromtarif an (Sozialrabatt von 9 € auf die monatliche Grundgebühr, im Jahr 108,-€). Für einen Großteil der Antragsteller entfällt dadurch die Grundgebühr, es verbleiben die variablen Stromkosten. Dafür ist der Sozialtarif an eine Energie- und Stromsparberatung gekoppelt, die den KundInnen Sparpotenziale im Haushalt aufzeigen soll.

Die Entlastung durch den Sozialtarif stellt nach Angaben der Diakonie Bayern eine beträchtliche Erleichterung für die antragsberechtigten Haushalte dar.

Sinnvoll ist schließlich auch eine Förderung Energieeffizienter Haushaltsgeräte, um sie für Haushalte mit geringen Einkommen finanzierbar zu machen (z. B. durch ProKlima).

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