Wahl der Bezirksräte

Demokratie vor Ort - Der Bezirksrat

Was in den Bezirksräten vor Ort geschieht, steht weniger im öffentlichen Fokus. Kommunalpolitik heißt aber, sich vor Ort zu engagieren, in der Nachbarschaft, im eigenen sozialen Umfeld. Und bei genauerem Hinsehen wird deutlich, dass auch die „großen“ Themen auf kommunaler Ebene aufgegriffen werden können: Der Einsatz für den Ausbau von Fahrradwegen und  Fußwegen im Bezirk ist Klimapolitik. Die Anbringung von Solaranlagen auf öffentlichen Gebäuden ist Energiepolitik. Darüber entschieden wird im Bezirksrat.

Die Stadt Hannover teilt sich auf in 13 Bezirke. Der Bezirksrat ist zuständig für die Belange des Bezirks und seine Entscheidungen haben damit direkte Auswirkungen auf das Lebensumfeld der dort lebenden Bürger*innen. Dies umschließt sowohl die Verantwortung für die dort gelegenen öffentlichen Einrichtungen, wie den Ausbau von Radwegen, bis hin zur Förderung sozialer Projekte.

Die Mitglieder des Bezirksrats werden bei der Kommunalwahl von den Wähler*innen gewählt. Aus ihrer Mitte wählen sie die/den Bezirkbürgermeister*in und seine/ihre Vertreter*in. Der Bezirksrat verfügt über Entscheidungsrechte, Anhörungsrechte und Initiativrechte sowie einen eigenen Haushalt, um Projekte, Einrichtungen und Ähnliches im Stadtbezirk zu fördern (zum Beispiel Spielgeräte auf öffentlichen Flächen).

Durch seine Initiativrechte kann der Bezirksrat Projekte und Neuerungen für den Bezirk anregen sowie auch  Vorschläge und Kritik an den Planungen des Stadtrats, der Verwaltung oder des Oberbürgermeisters, die den Bezirk betreffen, äußern.
Die Entscheidungsrechte ermöglichen es dem Bezirksrat Beschlüsse zu fassen, die den Bezirk betreffen. Dazu zählen Entscheidungen über öffentliche Einrichtungen, Förderung von Vereinen und Verbänden, die Pflege des Ortsbildes, aber auch die Repräsentation des Bezirks. Hierzu zählt zum Beispiel die Benennung von Straßen oder die Steigerung der Verkehrssicherheit durch zusätzliche Zebrastreifen.

Das Anhörungsrecht stellt sicher, dass Organe der Verwaltung bei Entscheidungen wie Umbaumaßnahmen, den Bezirksrat in den Entscheidungsprozess einbeziehen und vorher anhören müssen. Die von ihm getroffene Entscheidungen werden den Ratsgremien vor deren Beschluss bekannt gegeben.