Positionierung zum Thema „Wasserstadt“

  • Veröffentlicht am: 15. September 2015 - 9:24

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CC by SA 2.0, Chris Grabert, flickr.com

verfasst vom Stadtvorstand von Bündnis 90/Die Grünen Hannover

Der Stadtvorstand von Bündnis 90/Die Grünen Hannover spricht sich dafür aus,

• die derzeit für den ersten Bauabschnitt aus dem Runden Tisch Wasserstadt hervorgegangene Größenordnung von 469 Wohneinheiten bei größeren Wohnungen bis 515 Wohneinheiten bei kleineren Wohnungen als Referenzdichte für das gesamte Baugebiet (=1407-1545WE; dies entspricht einer EinwohnerInnenzahl von ca. 2500 – 3000 EinwohnerInnen) festzulegen.

• das Verhältnis von Geschosswohnungsbau zu Reihenhäusern im Verhältnis nicht weiter zu Lasten des Geschosswohnungsbaus zu verändern. Wir begrüßenden Vorschlag des Runden Tisches den Anteil von Reihenhäusern im ersten Bauabschnitt auf 10 Prozent zu beschränken und fordern für das gesamte Baugebiet nicht über einen Anteil von 15 Prozent hinauszugehen.

• die soziale Durchmischung mit 25 Prozent gefördertem Wohnraum (in Höhe von derzeit 5,40 Euro) und 25 Prozent für weitere Formen von geförderten Wohnungsbau anderer Einkommens- und Bedarfsgruppen festzulegen.

• die Wasserstadt als autoarmen Stadtteil zu planen und einen autofreien Teil zu ermöglichen. Die Stellplatzdichte inkl. Stellflächen soll 0,7 Stellplätze je Wohneinheit nicht überschreiten.

• die InvestorInnen aufzufordern, den Bau von Tiefgaragen zu überdenken. Tiefgaragen verteuern den Wohnraum und sind auf dem ehemaligen Industriegelände der Wasserstadt mit ökologischen Risiken verbunden.

• für jede Wohneinheit einen abschließbaren Fahrradstellplatz für mindestens zwei Fahrräder mit Stromanschluss ebenerdig zu planen.

• einen Fahrradschnellweg Richtung Stadt zu bauen, dabei soll nach Möglichkeit auch eine Fahrradbrücke gebaut werden.

• sich bei der Region Hannover für einen Stadtbahnanschluss für die Wasserstadt und die Erschließung bis Ahlem-Nord stark zu machen.

• für die verkehrliche Entlastung des Stadtteils Limmer und der angrenzenden Stadtteile ein Stadtteilverkehrskonzept zu erstellen und umzusetzen.

• eine Nutzungsmischung zu erreichen, indem auch in den Wohnquartieren Wohnen und nichtstörendes Gewerbe nebeneinander vorgesehen wird.

• ein Stadtteilzentrum als sozialen und kulturellen Treffpunkt einzurichten, an den sich Bildungseinrichtungen, Gründungszentrum etc. ansiedeln können.

• zwischen Gebäuden und Wasserläufen eine öffentliche Fläche von mindestens 30 Metern Breite zu belassen.

• die Zubringerstraßen innerhalb der Wasserstadt (Schleusenstraße und Basisstraße) in ihrer Breite auf max. 5,50 Meter zu reduzieren.

• für die Bestandsgebäude und den Conti-Turm eine Bestandsgarantie einzufordern und schon jetzt Maßnahmen zum Schutz der Gebäudesubstanz zu verlangen.