Niedersächsischer Verfassungsschutz stellt Beobachtung von grünem Bezirksratsherren ein

  • Veröffentlicht am: 30. Januar 2014 - 10:51

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Leverenz: Beobachtung war völlig überzogen

Der grüne Bezirksratsherr Steffen Mallast aus Linden wurde von dem

 

Inlandsgeheimdienst wegen der Beteiligung an einer Hausbesetzung der

 

Kampagne Ahoi beobachtet. Mit Unterstützung des grünen Stadtverbands

 

Hannover klagte er vor dem Verwaltungsgericht Hannover auf Löschung der Daten

 

und die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beobachtung. Im Rahmen

 

dieser Klage kündigte das Innenministerium nun die Sperrung und Löschung

 

der Akte des Bezirksratsherrn an.

 

 

 

"Die Beobachtung war völlig überzogen und politisch motiviert", so

 

Tobias Leverenz, Vorsitzender der grünen Hannover. "Ziviler Ungehorsam

 

gefährdet nicht den Staat, sondern ist ein wichtiges Element einer

 

demokratischen Protestkultur", sagte Leverenz.

 

 

 

Steffen Mallast ergänzt: "Diese Entscheidung war überfällig. Trotzdem werde

 

ich vor Gericht die Rechtmäßigkeit der Speicherung überprüfen lassen, deswegen

 

halte ich die Klage aufrecht."

 

 

 

Hintergrund:

 

Der Verfassungsschutz kann laut §3 des Niedersächschen Verfassungsschutzgesetzes

 

Informationen über "Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische

 

Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes

 

gerichtet sind [...] beschaffen und auswerten". Die Hannoversche Allgemeine

 

Zeitung (HAZ) hatte am 01.02.2013 aus internen Unterlagen der Geheimbehörde

 

berichtet, denen zufolge die HausbesetzerInnen ins Visier genommen werden.

 

Dort wurde die Beobachtung wie folgt begründet: "Durch die Hausbesetzungen

 

dokumentieren sie die Ablehnung der demokratisch legitimierten Rechtsordnung."