Niedersächsischer Verfassungsschutz stellt Beobachtung von grünem Bezirksratsherren ein
Leverenz: Beobachtung war völlig überzogen
Der grüne Bezirksratsherr Steffen Mallast aus Linden wurde von dem
Inlandsgeheimdienst wegen der Beteiligung an einer Hausbesetzung der
Kampagne Ahoi beobachtet. Mit Unterstützung des grünen Stadtverbands
Hannover klagte er vor dem Verwaltungsgericht Hannover auf Löschung der Daten
und die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beobachtung. Im Rahmen
dieser Klage kündigte das Innenministerium nun die Sperrung und Löschung
der Akte des Bezirksratsherrn an.
"Die Beobachtung war völlig überzogen und politisch motiviert", so
Tobias Leverenz, Vorsitzender der grünen Hannover. "Ziviler Ungehorsam
gefährdet nicht den Staat, sondern ist ein wichtiges Element einer
demokratischen Protestkultur", sagte Leverenz.
Steffen Mallast ergänzt: "Diese Entscheidung war überfällig. Trotzdem werde
ich vor Gericht die Rechtmäßigkeit der Speicherung überprüfen lassen, deswegen
halte ich die Klage aufrecht."
Hintergrund:
Der Verfassungsschutz kann laut §3 des Niedersächschen Verfassungsschutzgesetzes
Informationen über "Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes
gerichtet sind [...] beschaffen und auswerten". Die Hannoversche Allgemeine
Zeitung (HAZ) hatte am 01.02.2013 aus internen Unterlagen der Geheimbehörde
berichtet, denen zufolge die HausbesetzerInnen ins Visier genommen werden.
Dort wurde die Beobachtung wie folgt begründet: "Durch die Hausbesetzungen
dokumentieren sie die Ablehnung der demokratisch legitimierten Rechtsordnung."